Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung hinsichtlich der großen Vermögen, die vererbt werden. Außer der erbrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag, die im Wesentlichen zu den notariellen Aufgaben gehört, ist oft nach Eintritt eines Erbfalles qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung notwendig. Nicht selten lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbrecht durch kompetente Beratung vermeiden. Wir beraten und vertreten Sie professionell in allen Fragen des Erbrechts.

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vermögensnachfolge für Selbständige
  • Testamentarische Vorsorge für Kinder mit Behinderungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Geltendmachung von Erbansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen