Bei Mietern mit Zahlungsverzug ist das Handeln des Vermieters geboten.
Redaktion2019-11-25T14:38:27+01:00Zugunsten einer Vermieterin, die bereits seit geraumer Zeit Mietrückstände verzeichnen musste, konnte mit Urteil des Amtsgericht Bremen vom 20.09.2019 -Az. [...]